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AGB | Vermittlung von Kraftfahrzeugen | 9ll Sportwagen e.K.

I.              Anwendung

Diese nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Bestimmungen für sämtliche Vermittlungs- und/oder Kaufverträge zwischen dem Fahrzeugmakler 9ll Sportwagen e.K., mit Sitz in Meerbusch, In der Loh 48b, vertr. durch den Inhaber Dirk J. Zwaneveld und dem Verkäufer (Auftraggeber) sowie dem Käufer.

Mit Abschluss eines Vermittlungsvertrages mit dem Auftraggeber (Verkäufer) und/oder Abschluss eines Kaufvertrages mit dem Käufer werden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen von beiden Parteien als verbindlich anerkannt.

II.           Vertragsabschluss

Der Fahrzeugmakler ist zuständig für die Vermittlung bzw. den Nachweis einer Gelegenheit zum Abschluss eines Kaufvertrages über das Fahrzeug des Auftraggebers (Verkäufers) Dieser Kaufvertrag wird ausnahmslos zwischen dem Auftraggeber (Verkäufer) und dem Käufer geschlossen und kommt unmittelbar nach Unterschrift beider Seiten zustande. Der Fahrzeugmakler ist nicht verantwortlich und übernimmt auch keine Haftung für die Wirksamkeit der vereinbarten Inhalte. Eine Sachmängelhaftung durch den Fahrzeugmakler wird nicht übernommen.

 

III.         Pflichten des Fahrzeugmaklers

Der Fahrzeugmakler wird keinen Kaufvertrag im Namen des Auftraggebers (Verkäufers) unterhalb des vereinbarten Mindestpreises schließen, ohne die Zustimmung vorher schriftlich eingeholt zu haben.

Der zuvor durch den Fahrzeugmakler ermittelte Marktwert erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, da die Marktwerte gewissen Schwankungen unterliegen, die in den Ausstattungsmerkmalen, dem Zustand des Fahrzeugs, der Individualität sowie der Angebots- und Nachfragesituation zum Zeitpunkt der Bewertung begründet sind. Eine Haftung wird daher ausgeschlossen. Der Fahrzeugmakler sichert jedoch eine ordnungsgemäße, an den Märkten orientierte Bewertung zu.

Der Fahrzeugmakler wird alle Tätigkeiten entfalten, die zur Vermittlung des Vertragsobjektes erforderlich sind. Dazu gehört u.a. das Inserieren in unterschiedlichen Portalen, Social Media Plattformen, Zeitschriften und eigenen Webpräsenzen. Das Fahrzeug wird grundsätzlich als “Privatverkauf“ bzw. “Im Kundenauftrag“ angeboten.

Das Fahrzeug wird, sofern gewünscht, in der Fahrzeughalle Heulesheimer Str. 111 – 47809 Krefeld geparktund steht dort nach Absprache zur Besichtigung und Probefahrten mit Kaufinteressenten zur Verfügung. Der Fahrzeugmakler koordiniert die Termine für Probefahrten sowie Besichtigungen und begleitet den Vermittlungsprozess bis zum Abschluß eines Kaufvertrages über das Vertragsobjekt. Sollte das Vertragsobjekt nicht zugelassen sein, so besteht auch innerhalb der Ausstellungsräume kein Kaskoschutz gegen Diebstahl etc.

Eine Sachmängelhaftung bzw. Erfolgs- und Vermittlungsgarantie kann nicht übernommen werden, da sie u.a. auch von der Mitwirkung des Auftraggebers abhängen.

IV.  Pflichten des Verkäufers/Auftraggebers

Der Verkäufer/Auftraggeber ist allein dafür verantwortlich, die Fahrzeugangaben wahrheitsgemäß und vollständig nach bestem Wissen gemacht werden. Dies betrifft alle bekannten sowie versteckten Mängel und technischen Eigenschaften, die für eine Bewertung des Vertragsobjektes und der entsprechenden Bewerbung auf Internetportalen etc. von Bedeutung sind.

Der Verkäufer/Auftraggeber sichert zu, Eigentümer des Fahrzeugs zu sein, ohne das Rechte Dritter darauf lasten und uneingeschränkt verfügungsberechtigt zu sein. Anderenfalls ist dies dem Fahrzeugmakler vor der Auftragsvergabe bekannt zu machen. Scheitert eine konkrete Vermittlung aufgrund nicht bekannt gemachter Rechte Dritter und/oder besteht keine uneingeschränkte Verfügungsberechtigung, die eine erfolgreiche Vermittlung unmöglich machen bzw. kommt ein Kaufvertrag nicht zustande, durch Gründe die der Verkäufer/Auftraggeber zu vertreten hat, so haftet der Verkäufer/Auftraggeber für den wirtschaftlichen Schaden des Fahrzeugmaklers in Höhe der vereinbarten Vermittlungsprovision/Courtage.

V.Kosten

Die monatliche Standmiete in der Fahrzeughalle beträgt 90,00 € zzgl. 19% MwSt, sofern sie in der Vermittlungsvereinbarung vereinbart ist.

Nach Abschluss des Kaufvertrages erhält der Makler zudem eine Vermittlungsprovision/ Courtage vom Verkäufer/Auftraggeber. Diese richtet sich nach Art und Umfang des Auftrages und ist Bestandteil des separat zu schließenden “Vermittlungsvertrages eines privaten Kraftfahrzeugs“. Sie wird vor Beginn der Zusammenarbeit berechnet und pauschaliert im Vermittlungsvertrag aufgeführt.
Eine Vermittlungsprovision vom Käufer erhält der Fahrzeugmakler nicht. Eine vertragliche Beziehung mit dem Käufer geht der Fahrzeugmakler nicht ein.

Zusätzlich gewünschte Dienstleistungen, wie das Organisieren von Instandsetzungen, Fahrzeugaufbereitungen, Lackierungsmaßnahmen, Sattlerarbeiten etc. werden nach Absprache mit dem Verkäufer/Auftraggeber gesondert berechnet.

Die Vermittlungsprovision errechnet sich je nach Vermarktungsweg auf Basis einer Pauschale in Höhe von 7 – 12,5% des Kaufpreises im Kaufvertrag oder bei dem Vermarktungsweg des Mehrerlöses in Höhe der Differenz zwischen vereinbarten Kaufpreis und dem tatsächlich erzielten Kaufpreis. Der vereinbarte Kaufpreis ist in diesem Fall Bestandteil des “Vermittlungsvertrages für Privatfahrzeuge

VI. Zahlung

Nach Abschluss eines Kaufvertrages über das Vertragsobjekt/Fahrzeug des Auftraggebers und Zahlung des Kaufpreises durch den Käufer, ist die Vermittlungsprovision verdient und zur Zahlung fällig. Der Fahrzeugmakler wird dem Auftraggeber eine entsprechende Rechnung stellen. Die Zahlungsmodalitäten des Kaufpreises sind Bestandteil des “Vermittlungsvertrages für Privatfahrzeuge“. Erhält der Fahrzeugmakler den Kaufpreis gemäß Kaufvertrag, so ist er berechtigt, die verdiente Vermittlungsprovision sowie etwaige andere vereinbarte Kosten von dem erhaltenen Kaufpreis abzuziehen und die verbleibende Summe sofort an den Verkäufer/Auftraggeber zu überweisen. Auch in diesem Fall erfolgt eine Rechnungstellung für den Verkäufer/Auftraggeber für seine Unterlagen.

VII. Haftungsausschluss

Der Fahrzeugmakler haftet wegen der Verletzung vertraglich vereinbarter Pflichten nur im Falle grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Gleiches gilt für die im Wege des Vermittlungsauftrages durchzuführenden Probe- und Test- und Überführungsfahrten. Bei nachgewiesenen Vorsatz bzw. nachgewiesener grober Fahrlässigkeit ist die Haftung auf die Instandsetzung begrenzt. In diesem Fall obliegt es dem Fahrzeugmakler den Zustand fachgerecht mit den Partnern seiner Wahl wieder herzustellen. Für sämtliche technische Einrichtungen, Motoren, Getriebe etc. ist grundsätzlich die Haftung des Fahrzeugmaklers ausgeschlossen.

Die Haftung des Fahrzeugmaklers ist grundsätzlich im Falle etwaiger Ansprüche des Käufers gegen den Verkäufer/Auftraggeber ausgeschlossen.

Haftungsausschlüsse verlieren Ihre Gültigkeit sofern gesetzliche Bestimmungen dagegenstehen.

VIII. Sonstiges

Der Fahrzeugmakler behält sich das Recht vor, den Vermittlungsvertrag spätestens nach 6 Monaten außerordentlich zu kündigen. Die Kosten einer Rückführung des Fahrzeuges trägt in diesem Fall der Verkäufer/Auftraggeber. Die Rückführung selbst kann jedoch vom Fahrzeugmakler gegen eine pauschale Gebühr von € 350.- übernommen werden.

VIIII. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Im Falle erforderlicher Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, weißt der Fahrzeugmakler darauf hin, dass diese Änderungen grundsätzlich nur auf neue Vereinbarungen mit dem Verkäufer/Auftraggeber angewandt werden. Es sei denn, dass gesetzliche Bestimmungen eine sofortige Umsetzung erfordern. Eine gesonderte Mitteilung erhält der Verkäufer/Auftraggeber/Kunde in diesem Fall per Mail. Die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten unmittelbar nach Veröffentlichung in Kraft sofern nicht binnen 14 Tagen widersprochen wird.

X.  Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so behalten alle anderen ihre Gültigkeit. Die ungültige Bestimmung wird durch eine solche ersetzt, die dem verfolgten Zweck in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommt.

Meerbusch, 2024

© 9ll Sportwagen e.K.